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   VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20.TR   

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VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20.TR (https://dejure.org/2020,19704)
VG Trier, Entscheidung vom 24.06.2020 - 5 K 429/20.TR (https://dejure.org/2020,19704)
VG Trier, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 5 K 429/20.TR (https://dejure.org/2020,19704)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2016 - 8 A 10264/16

    Nachbarschützende Festsetzung einer Baugrenze

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    Zur Frage, wann die Festsetzungen eines Bebauungsplans drittschützende Wirkung entfalten, hat das OVG Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 1. August 2016 - 8 A 10264/16.OVG -, juris, ausgeführt:.

    Es ist daher anhand des Wortlauts der Festsetzung, der - insbesondere aus der Planbegründung und den Ratsprotokollen - erkennbaren Motive des Plangebers sowie einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs zu klären, welchen Zweck der Plangeber mit der jeweiligen Festsetzung verfolgt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. August 2016 - 8 A 10264/16.OVG -, juris).".

    Auch ihr kommt grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion zu, sondern sie erfolgt in der Regel aus städtebaulichen Gründen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. August 2016 - 8 A 10264/16.OVG -, ESOVGRP).

    Die vorgenannten Regelungen dienen, da sie nicht zwingend drittschützend auszugestalten sind, nur dann dem Nachbarschutz, wenn sich ein solcher Wille des Planungsträgers mit hinreichender Deutlichkeit aus den Festsetzungen des Bebauungsplans, aus seiner Begründung oder aber aus der Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. August 2014 - 1 A 10252/14.OVG - und Beschluss vom 1. August 2016 - 8 A 10264/16.OVG -).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben, namentlich gegen das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 und juris, Rn. 22, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht hat, namentlich vermögenswirksame Disposition getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.; Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.; Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O., Rn. 21 ff.; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8 [...]).".

    dem Bauherrn geltend gemacht hat; eine Verwirkung des materiellen Abwehrrechts kommt vielmehr in Fällen dieser Art erst dann in Betracht, wenn der Berechtigte deutlich länger als einen Monat untätig geblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O., Rn. 22).

    Sie hat demnach unabhängig vom Verhalten der Kläger von ihrer Baugenehmigung Gebrauch gemacht und vermögenswirksame Dispositionen getroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -, juris).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    1999 - 4 B 128.98 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG -).

    Die landesrechtlichen Grenzabstandsvorschriften stellen insoweit eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 - und vom 22. November 1984 - 4 B 244.84 - alle veröffentlicht bei juris).

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung kann jedoch, im Unterschied zu den Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion beigemessen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52/95 -).

    der Nachbarn ist daher im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung das nachbarliche Rücksichtnahmegebot ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15

    Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach darf gebaut werden

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    1999 - 4 B 128.98 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG -).

    Etwas Abweichendes gilt in jenen seltenen Ausnahmefällen, in denen trotz Beachtung des Abstandsflächenrechts aufgrund der Besonderheiten des einzelnen Falles, insbesondere der Kombination verschiedener nachteiliger Auswirkungen, ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot anzunehmen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG -).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    Ein späterer Widerspruch ist in der Regel treuwidrig und unzulässig (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, juris; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 70 Rn. 21 m.w.N.).

    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht hat, namentlich vermögenswirksame Disposition getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.; Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.; Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O., Rn. 21 ff.; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8 [...]).".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    Zur Frage der Verwirkung hat das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10196/11.OVG -, juris, ausgeführt:.

    Hinsichtlich des "Zeitmoments" hat das OVG Rheinland-Pfalz in seinem vorstehend zitierten Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 A 10196/11.OVG -, juris, ausgeführt:.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    Der Gebietserhaltungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB -) oder in einem "faktischen" Baugebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB) das Recht, sich gegen Vorhaben zur Wehr zu setzen, die hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28/91 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/11.OVG - juris).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    Auch soweit sie in ruhigen rückwärtigen Gartenbereichen errichtet werden, resultiert allein daraus weder ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme noch ist ein solcher indiziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2017 - OVG 2 N 26.15 - juris).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20
    Die landesrechtlichen Grenzabstandsvorschriften stellen insoweit eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 - und vom 22. November 1984 - 4 B 244.84 - alle veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 1 A 10252/14

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Bauweise bei Reihenhäusern

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2012 - 1 A 10878/11

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Schulsportanlage, die auch dem

  • BVerwG, 18.12.1985 - 4 CB 49.85

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Grenzbebauung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 8 C 10364/11

    Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Rumbach im Wesentlichen wirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 1 B 11327/06

    Lärmschutzwall darf weitergebaut werden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2017 - 2 N 26.15

    Zulässigkeit von Garagenstellplätzen in hinteren Grundstücksbereichen

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10

    Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung

  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

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